Die sterbeurkunde des vorher gestorbenen ehepartners.
Wenn die testamentarischen Erben dem Nachlassgericht die Anschriften der gesetzlichen Erben nicht mitteilen können , stellt das Nachlassgericht von sich aus keine Ermittlungen nach diesen an, wenn es dazu keinen Anlass gibt, etwa weil die Frage, wer Erbe ist, durch ein Testament geklärt ist.
Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt und die Rangfolge Ist ein Kind von mehreren Kindern bereits verstorben, geht der Erbanspruch dieses Kindes auf die Enkelkinder über.
Enkel und Urenkel gelangen nur dann zur Erbfolge, wenn die Person, durch die sie mit dem Erblasser verwandt sind Repräsentant, also Mutter oder Vater , vorverstorben oder sonst weggefallen ist; sie treten dann an ihre Stelle Erbfolge nach Stämmen.